Beglaubigungen – Rechtssicherheit für Unterschriften und Dokumente

Unterschriftsbeglaubigung

Die Unterschriftsbeglaubigung dient dem Nachweis, dass eine bestimmte Person eine Erklärung tatsächlich selbst unterschrieben hat. Im Unterschied zur notariellen Beurkundung wird hierbei nicht der Inhalt der Erklärung geprüft oder rechtlich beraten, sondern ausschließlich die Echtheit der Unterschrift bestätigt.

Die Notarin überprüft die Identität der unterzeichnenden Person und bestätigt, dass die Unterschrift entweder in ihrer Gegenwart geleistet oder persönlich anerkannt wurde.

Eine Beglaubigung setzt daher stets die persönliche Anwesenheit des Unterzeichners voraus. Eine Anerkennung oder Bestätigung der Unterschrift auf anderem Wege, beispielsweise telefonisch, ist rechtlich nicht zulässig.

Typische Anwendungsfälle für eine Unterschriftsbeglaubigung sind:

  • Erklärungen gegenüber dem Handelsregister
  • Erklärungen gegenüber dem Vereinsregister
  • Gründungen von Gesellschaften und Vereinen
  • Änderungen in der Geschäftsführung oder im Vorstand
  • Satzungsänderungen
  • Löschungsbewilligungen für Grundschulden oder Hypotheken
  • Weitere gesetzlich vorgeschriebene Anmeldungen und Erklärungen

Soll die beglaubigte Urkunde im Ausland verwendet werden, empfiehlt es sich, vorab zu klären, ob zusätzlich eine Apostille oder eine Legalisation erforderlich ist. Gern unterstützen wir Sie hierzu im Rahmen der Vorbereitung.

Beglaubigung von Abschriften und Kopien

Darüber hinaus können Notarinnen und Notare Abschriften und Fotokopien beglaubigen.

Bei einer solchen Beglaubigung wird bestätigt, dass die vorgelegte Kopie mit dem Originaldokument vollständig und inhaltlich übereinstimmt. Die beglaubigte Abschrift kann anschließend gegenüber Behörden, Gerichten, Bildungseinrichtungen oder anderen Stellen als offizieller Nachweis verwendet werden.

Die Beglaubigung von Abschriften bietet insbesondere dann Vorteile, wenn Originaldokumente nicht aus der Hand gegeben werden sollen oder mehrere amtlich bestätigte Kopien benötigt werden.

Terminvereinbarung

Wenn Sie eine Unterschrift oder eine Abschrift beglaubigen lassen möchten, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin mit unserem Büro.

Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie die betreffenden Unterlagen im Original mit.