General- und Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung
Ein Unfall, eine schwere Erkrankung oder altersbedingte Einschränkungen können dazu führen, dass wichtige persönliche, finanzielle oder medizinische Entscheidungen nicht mehr selbst getroffen werden können. Viele Menschen gehen davon aus, dass Ehepartner oder Kinder in solchen Situationen automatisch handeln dürfen. Tatsächlich ist dies rechtlich häufig nicht der Fall.
Liegt keine ausreichende Vorsorgevollmacht vor, kann das Betreuungsgericht die Bestellung eines gesetzlichen Betreuers veranlassen. Mit einer rechtzeitig errichteten Vorsorgevollmacht können Sie selbst bestimmen, wer Sie im Ernstfall vertreten soll und welche Befugnisse diese Person erhält.
Die Gerichte prüfen vor der Einrichtung einer Betreuung grundsätzlich, ob eine wirksame Vorsorgevollmacht vorhanden ist. Eine durchdachte Vorsorgeregelung kann daher helfen, ein gerichtliches Betreuungsverfahren vollständig zu vermeiden.
Vorteile einer notariellen Vorsorgevollmacht
Eine notarielle Vorsorgevollmacht bietet ein Höchstmaß an Rechtssicherheit und ermöglicht es Ihnen, Ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen verbindlich festzuhalten.
Im Rahmen der Beratung erläutert die Notarin die rechtlichen Folgen Ihrer Erklärungen und sorgt dafür, dass die Vollmacht individuell auf Ihre persönliche Situation abgestimmt wird. Dadurch können typische Fehler und Unklarheiten vermieden werden.
Bei selbst verfassten Vollmachten oder vorgefertigten Formularen besteht hingegen häufig das Risiko unvollständiger oder missverständlicher Regelungen. Gerade aufgrund der umfangreichen rechtlichen Anforderungen an Vorsorgevollmachten kann dies später zu erheblichen Problemen führen.
Darüber hinaus prüft die Notarin bei der Beurkundung die Identität und Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers. Notarielle Vollmachten genießen daher bei Banken, Behörden, Gerichten und anderen Institutionen eine besonders hohe Akzeptanz und Beweiskraft.
Insbesondere bei älteren oder gesundheitlich eingeschränkten Personen lassen sich spätere Zweifel an der Wirksamkeit der Vollmacht häufig vermeiden.
Umfassende Vertretungsmöglichkeiten
Eine notarielle General- und Vorsorgevollmacht kann nahezu sämtliche Lebensbereiche erfassen und ermöglicht dem Bevollmächtigten eine umfassende Vertretung.
Anders als viele privatschriftliche Vollmachten kann eine notarielle Vollmacht regelmäßig auch für Grundstücksgeschäfte, Unternehmensangelegenheiten, Handelsregisterverfahren oder andere formbedürftige Rechtsgeschäfte verwendet werden.
Dadurch wird sichergestellt, dass der Bevollmächtigte im Ernstfall tatsächlich handlungsfähig ist und notwendige Entscheidungen ohne Verzögerungen treffen kann.
Betreuungsverfügung
Ergänzend zur Vorsorgevollmacht kann eine Betreuungsverfügung sinnvoll sein. Für den seltenen Fall, dass dennoch ein gerichtliches Betreuungsverfahren erforderlich werden sollte, können Sie darin festlegen, welche Person als Betreuer bestellt werden soll.
Ebenso können Wünsche zur Ausgestaltung der Betreuung oder Personen benannt werden, die keinesfalls als Betreuer eingesetzt werden sollen.
Patientenverfügung
Die Patientenverfügung regelt medizinische Entscheidungen für Situationen, in denen Sie Ihren Willen nicht mehr selbst äußern können.
Hier können Sie festlegen, welche medizinischen Maßnahmen in bestimmten Behandlungssituationen gewünscht oder abgelehnt werden. Eine Patientenverfügung ergänzt die Vorsorgevollmacht sinnvoll und schafft Klarheit für Angehörige, Ärzte und Bevollmächtigte.
Auf Wunsch stellt das Notarbüro entsprechende Muster zur Verfügung, die individuell – idealerweise auch unter Einbeziehung der behandelnden Ärzte – angepasst werden können.
Sicherheit durch notarielle Ausfertigungen
Ein weiterer Vorteil notarieller Vollmachten besteht darin, dass bei Verlust einer Ausfertigung weitere vollwertige Ausfertigungen erstellt werden können, sofern dies in der Urkunde vorgesehen ist.
Bei privatschriftlichen Vollmachten führt der Verlust des Originals häufig dazu, dass die Vertretungsmöglichkeit faktisch entfällt. Ist der Vollmachtgeber dann nicht mehr geschäftsfähig, bleibt oftmals nur die Bestellung eines gesetzlichen Betreuers.
Kosten
Die Kosten einer notariellen Vollmacht richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben und orientieren sich in erster Linie am Vermögen des Vollmachtgebers.
Die notarielle Beratung, die rechtliche Prüfung sowie die individuelle Entwurfserstellung sind bei einer Beurkundung bereits in den gesetzlichen Gebühren enthalten.
Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister
Auf Wunsch kann die notarielle Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden.
Dadurch können Betreuungsgerichte im Ernstfall schnell feststellen, dass eine Vorsorgevollmacht existiert und wer als Bevollmächtigter benannt wurde. Dies trägt wesentlich dazu bei, unnötige Betreuungsverfahren zu vermeiden und eine schnelle Handlungsfähigkeit sicherzustellen.
Vollmachten für Unternehmer
Auch Unternehmer sollten rechtzeitig Vorsorge für den Fall treffen, dass sie vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr selbst handeln können.
Spezielle Unternehmervollmachten können dazu beitragen, die Handlungsfähigkeit des Unternehmens zu sichern und wirtschaftliche Risiken zu minimieren. Gern beraten wir Sie hierzu individuell.
Weiterführende Informationen zu Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen finden Sie auf der Internetseite der Bundesnotarkammer unter www.notar.de im Bereich „Themen“.
Zur Vorbereitung eines Entwurfes bzw. eines Beratungsgespräches füllen Sie bitte folgendes Formular aus und übersenden dieses an uns:
Datenerfassungsbogen – General- und Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung

