Vorsorge für den Todesfall
Warum eine erbrechtliche Beratung sinnvoll ist
Die gesetzliche Erbfolge entspricht nicht immer den persönlichen Vorstellungen des Erblassers. Ohne Testament oder Erbvertrag bestimmt das Gesetz, wer Erbe wird und in welchem Umfang die einzelnen Angehörigen am Nachlass beteiligt sind.
Da die gesetzlichen Regelungen häufig komplex sind und individuelle Familiensituationen nur eingeschränkt berücksichtigen, kann eine frühzeitige erbrechtliche Gestaltung spätere Unsicherheiten und Konflikte vermeiden.
Im Rahmen einer notariellen Beratung werden Ihre persönlichen Wünsche und familiären Verhältnisse analysiert. Gemeinsam können rechtssichere Lösungen entwickelt werden, die Ihren Vorstellungen entsprechen und zugleich die rechtlichen sowie steuerlichen Auswirkungen berücksichtigen.
Darüber hinaus können im Notarbüro unter anderem Erbscheinanträge vorbereitet sowie Erbausschlagungen beurkundet und beglaubigt werden.
Testamente und Erbverträge
Das deutsche Erbrecht gewährt jedem Menschen die Freiheit, selbst zu bestimmen, wer sein Vermögen nach dem Tod erhalten soll. Dies kann durch ein Testament oder einen Erbvertrag geregelt werden.
Ein Testament kann entweder eigenhändig errichtet oder notariell beurkundet werden. Ein Erbvertrag hingegen bedarf stets der notariellen Beurkundung.
Die notarielle Gestaltung bietet den Vorteil, dass rechtliche Zusammenhänge verständlich erläutert und individuelle Lösungen rechtssicher umgesetzt werden. Dadurch lassen sich viele typische Fehler vermeiden, die bei privat errichteten Testamenten häufig auftreten.
Das Testament
Ein Testament kann als Einzeltestament oder – bei Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern – als gemeinschaftliches Testament errichtet werden.
Die notarielle Beratung und Beurkundung schafft Rechtssicherheit und hilft dabei, den tatsächlichen Willen eindeutig festzuhalten. Unklare Formulierungen oder formale Fehler können andernfalls später zu Auslegungsproblemen und Streitigkeiten innerhalb der Familie führen.
Bei der Gestaltung eines Testaments sind regelmäßig auch Pflichtteilsansprüche, Vermächtnisse, Vor- und Nacherbschaften sowie weitere erbrechtliche Besonderheiten zu berücksichtigen.
Der Erbvertrag
Ein Erbvertrag ermöglicht verbindliche Vereinbarungen über die Vermögensnachfolge und muss notariell beurkundet werden.
Im Unterschied zum gemeinschaftlichen Testament können durch einen Erbvertrag auch Personen gemeinsame erbrechtliche Regelungen treffen, die nicht miteinander verheiratet sind. Dies macht den Erbvertrag insbesondere für unverheiratete Paare, Unternehmensnachfolgen oder besondere familiäre Konstellationen interessant.
Vorteile eines notariellen Testaments
Das Erbrecht umfasst zahlreiche rechtliche Besonderheiten, die für juristische Laien häufig schwer überschaubar sind. Begriffe wie Erbe, Vermächtnis, Vor- und Nacherbe, Schlusserbe oder Pflichtteilsverzicht haben unterschiedliche rechtliche Folgen und sollten sorgfältig berücksichtigt werden.
Eine notarielle Beratung stellt sicher, dass Ihre Vorstellungen rechtssicher umgesetzt werden und spätere Missverständnisse vermieden werden.
Ein weiterer wesentlicher Vorteil besteht darin, dass ein notarielles Testament in der Regel den Erbschein ersetzt. Der Erbe kann sich gegenüber Banken, Behörden und Gerichten häufig bereits mit dem eröffneten notariellen Testament legitimieren. Dadurch lassen sich zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Verfahren beim Nachlassgericht oftmals vermeiden.
Die notarielle Beratung ist Bestandteil der notariellen Tätigkeit. Neben den gesetzlichen Gebühren für die spätere Beurkundung entstehen hierfür regelmäßig keine gesonderten Beratungskosten.
Persönliche Beratung
Selbst vermeintlich einfache Familienverhältnisse können erbrechtliche Besonderheiten enthalten. Pflichtteilsansprüche von Kindern, Bindungswirkungen gemeinschaftlicher Testamente oder steuerliche Auswirkungen werden häufig unterschätzt.
Bei privatschriftlichen Testamenten kommt es zudem regelmäßig zu Unklarheiten, weil rechtliche Begriffe missverstanden oder Formvorschriften nicht eingehalten werden. Nicht selten sind handschriftliche Testamente deshalb ganz oder teilweise unwirksam.
Eine frühzeitige notarielle Beratung schafft Klarheit und sorgt dafür, dass Ihr letzter Wille rechtssicher und eindeutig dokumentiert wird.
Wenn Sie ein Testament oder einen Erbvertrag errichten möchten, vereinbaren Sie gern einen persönlichen Beratungstermin mit unserem Büro.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundesnotarkammer unter www.notar.de im Bereich „Themen“.
Zur Vorbereitung eines Entwurfes bzw. eines Beratungsgespräches füllen Sie bitte folgendes Formular aus und übersenden dieses an uns:
Datenerfassungsbogen – Testamente und Erbverträge

