Ehe, Partnerschaft & Familie

Das Familienrecht betrifft die persönlichsten Bereiche des Lebens und ist häufig mit weitreichenden emotionalen und wirtschaftlichen Entscheidungen verbunden.

Ob vor einer Eheschließung, während einer Partnerschaft oder im Falle einer Trennung: Eine frühzeitige notarielle Beratung schafft Klarheit, hilft Konflikte zu vermeiden und ermöglicht rechtssichere sowie ausgewogene Vereinbarungen. Dies betrifft beispielsweise Regelungen zu Vermögensverhältnissen, Unterhaltsansprüchen oder Fragen des Sorge- und Umgangsrechts für gemeinsame Kinder.

Als unabhängige und unparteiische Beraterin unterstützt Sie die Notarin dabei, individuelle Lösungen zu entwickeln und diese rechtssicher in vertraglicher Form zu gestalten.

Vorsorgende Eheverträge

Ein Ehevertrag bietet die Möglichkeit, die rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse innerhalb einer Ehe individuell zu regeln. Aufgrund seiner besonderen Bedeutung schreibt der Gesetzgeber hierfür die notarielle Beurkundung vor.

Der Notar berücksichtigt die Interessen beider Ehepartner gleichermaßen und sorgt für eine ausgewogene sowie rechtssichere Vertragsgestaltung. Typische Inhalte eines Ehevertrages sind Regelungen zum Güterstand, Unterhalt oder Versorgungsausgleich. Darüber hinaus können auch Vereinbarungen zur Vermögensaufteilung, Unternehmensbeteiligungen oder erbrechtliche Aspekte berücksichtigt werden.

Ein Ehevertrag kann sowohl vor der Eheschließung als auch während einer bestehenden Ehe abgeschlossen oder angepasst werden.

Scheidungsfolgenvereinbarung

Kommt es zu einer Trennung oder Scheidung, können die rechtlichen und finanziellen Folgen durch eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung verbindlich geregelt werden.

Hierbei lassen sich unter anderem Vereinbarungen über Vermögensauseinandersetzungen, Unterhaltsansprüche, Zugewinnausgleich oder weitere vermögensrechtliche Fragen treffen. Die Inhalte richten sich stets nach den individuellen Lebensverhältnissen der Beteiligten.

Durch die notarielle Begleitung können häufig langwierige Streitigkeiten vermieden und einvernehmliche Lösungen gefunden werden. Dies erleichtert nicht nur den Scheidungsprozess, sondern schafft oftmals auch eine stabile Grundlage für den zukünftigen Umgang miteinander – insbesondere im Interesse gemeinsamer Kinder.

Kinder & Adoptionen

Die Adoption eines Kindes oder Erwachsenen ist ein bedeutender rechtlicher Schritt mit weitreichenden persönlichen und familiären Folgen. Dabei gelten unterschiedliche gesetzliche Voraussetzungen für die Adoption Minderjähriger und die Adoption Volljähriger.

Wenn Sie die Adoption eines Kindes in Betracht ziehen, empfiehlt sich zunächst die Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Jugendamt. Dort erhalten Sie Informationen zum Ablauf des Vermittlungs- und Antragsverfahrens.

Nach erfolgreichem Abschluss der erforderlichen Vorbereitungen unterstützt Sie das Notarbüro bei der Erstellung und Beurkundung der notwendigen Erklärungen und Anträge. Gerne stellen wir Ihnen hierzu die erforderlichen Unterlagen sowie weiterführende Informationen zur Verfügung.

Ausführliche Informationen zum Thema Adoption finden Sie zudem auf der Internetseite der Bundesnotarkammer unter www.notar.de im Bereich „Themen“.