Vereine
Vereine leisten einen wichtigen Beitrag für das gesellschaftliche, kulturelle und soziale Leben. Von der Gründung über die Eintragung bis hin zu späteren Satzungsänderungen begleiten wir Vereine bei allen notariellen Angelegenheiten und den erforderlichen Anmeldungen zum Vereinsregister.
Ganz gleich, ob Sie einen neuen Verein gründen, Veränderungen im Vorstand vornehmen oder die Auflösung eines Vereins vorbereiten möchten – wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Umsetzung Ihrer Vorhaben.
Gründung eines eingetragenen Vereins
Der erste Schritt zur Gründung eines eingetragenen Vereins ist die Erstellung einer Vereinssatzung. Diese bildet die rechtliche Grundlage des Vereins und regelt dessen Organisation sowie die Rechte und Pflichten der Mitglieder.
Die Satzung muss bestimmte gesetzliche Mindestanforderungen erfüllen. Hierzu gehören insbesondere:
- Name und Sitz des Vereins
- Vereinszweck
- Die Bestimmung, dass der Verein in das Vereinsregister eingetragen werden soll
- Regelungen zu Eintritt und Austritt der Mitglieder
- Vorgaben zu Mitgliedsbeiträgen
- Bestimmungen zur Bildung und Vertretung des Vorstands
- Regelungen zur Einberufung und Durchführung von Mitgliederversammlungen
- Bestimmungen zur Beschlussfassung
Soll der Verein gemeinnützige oder andere steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, sind zusätzliche Anforderungen an die Satzung zu beachten. In diesen Fällen empfiehlt sich eine vorherige Abstimmung mit dem zuständigen Finanzamt.
Nach Fertigstellung der Satzung findet die Gründungsversammlung statt. Dort wird die Satzung beschlossen und der Vorstand gewählt. Über die Versammlung ist ein Protokoll anzufertigen. Die Satzung muss von mindestens sieben Gründungsmitgliedern unterzeichnet werden und das Datum ihrer Errichtung enthalten.
Anmeldung zum Vereinsregister
Damit ein Verein die Rechtsform des eingetragenen Vereins (e.V.) erhält, ist die Eintragung in das Vereinsregister erforderlich.
Die Anmeldung muss durch die vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder erfolgen und bedarf einer notariell beglaubigten Unterschrift. Ohne notarielle Mitwirkung ist eine Eintragung nicht möglich.
Auf Wunsch erstellen wir die Vereinsregisteranmeldung für Sie und übermitteln diese elektronisch an das zuständige Registergericht. Selbstverständlich können Sie die Anmeldung auch vorbereiten und lediglich die erforderliche Unterschriftsbeglaubigung in Anspruch nehmen.
Für die Anmeldung werden insbesondere folgende Unterlagen benötigt:
- Die unterzeichnete Vereinssatzung
- Das Protokoll der Gründungsversammlung
- Der Beschluss über die Wahl des Vorstands
- Die vollständigen Personalien aller vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder
- Die genaue Vertretungsregelung des Vorstands
Als Vorstand im vereinsrechtlichen Sinne gelten diejenigen Personen, die den Verein rechtlich nach außen vertreten können.
Änderungen im Verein
Auch nach der Eintragung können verschiedene Änderungen eine Anmeldung zum Vereinsregister erforderlich machen.
Hierzu zählen insbesondere:
- Bestellung oder Ausscheiden von Vorstandsmitgliedern
- Änderungen der Vertretungsregelungen
- Satzungsänderungen
- Namensänderungen des Vereins
- Auflösung des Vereins
- Liquidation und Beendigung des Vereins
Diese Vorgänge müssen regelmäßig notariell beglaubigt und beim Vereinsregister angemeldet werden.
Beratung und Unterstützung
Die rechtlichen Anforderungen im Vereinsrecht sind vielfältig. Eine frühzeitige Beratung hilft dabei, Fehler zu vermeiden und Vereinsangelegenheiten effizient abzuwickeln.
Gern unterstützen wir Sie bei der Gründung Ihres Vereins, bei Satzungsänderungen sowie bei sämtlichen Anmeldungen zum Vereinsregister.
Weiterführende Informationen
Ausführliche Informationen zur Vereinsgründung, Muster für Vereinssatzungen, Gründungsprotokolle sowie Hinweise zur Auflösung und Liquidation eines Vereins finden Sie auf den Internetseiten der Justizverwaltungen und des Bundesministeriums der Justiz.
Für Vereine aus Sachsen-Anhalt wird das Vereinsregister zentral beim Amtsgericht Stendal geführt.

