Kauf von Grundstücken und Eigentumswohnungen

Der Erwerb einer Immobilie ist für viele Menschen eine der wichtigsten finanziellen Entscheidungen ihres Lebens. Eine sorgfältige Vorbereitung und rechtliche Begleitung schaffen Sicherheit und helfen, Risiken frühzeitig zu erkennen.

Vor dem Immobilienkauf

Bereits vor Abschluss eines Kaufvertrages sollten wesentliche Fragen geklärt werden. Dazu gehören insbesondere:

  • Eine gründliche Besichtigung der Immobilie
  • Die Prüfung der Bebaubarkeit beziehungsweise der rechtmäßigen Errichtung vorhandener Gebäude
  • Die Kontrolle von Grundstücksgrenzen und Flurstücken
  • Informationen zum Erschließungsstand bei der zuständigen Gemeinde
  • Die Vorlage und Prüfung des Energieausweises
  • Die Sichtung aller objektbezogenen Unterlagen
  • Die rechtzeitige Klärung der Finanzierung

Erstellung des Vertragsentwurfs

Nach Eingang des vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Datenerfassungsbogens erstellt das Notarbüro einen individuellen Entwurf des Kaufvertrages. Dabei werden sämtliche von den Beteiligten mitgeteilten Angaben und Wünsche berücksichtigt.

Bitte stimmen Sie die Vertragsinhalte möglichst im Vorfeld miteinander ab und machen Sie Ihre Angaben so konkret wie möglich.

Eine Einsicht in das Grundbuch sowie die weitere Bearbeitung des Vertragsentwurfs sind erst möglich, wenn der eingetragene Eigentümer sein Einverständnis hierzu erteilt hat.

Nach Fertigstellung wird der Vertragsentwurf den Beteiligten zur Prüfung übersandt. Sobald alle Fragen geklärt sind, sämtliche Beteiligten dem Entwurf zustimmen und bei einer Fremdfinanzierung die erforderlichen Grundschuldunterlagen vorliegen, kann ein Beurkundungstermin vereinbart werden.

Bei entsprechender Flexibilität aller Beteiligten ist eine zeitnahe Terminvergabe häufig möglich.

Zu beachten ist, dass bei sogenannten Verbraucherverträgen – insbesondere bei Beteiligung eines Unternehmers oder regelmäßig auch eines Maklers – gesetzliche Fristen einzuhalten sind. In diesen Fällen müssen zwischen Übersendung des Vertragsentwurfs und der Beurkundung grundsätzlich mindestens zwei Wochen liegen.

Die notarielle Beurkundung

Im Rahmen des Beurkundungstermins wird der gesamte Vertrag von der Notarin verlesen und ausführlich erläutert. Offene Fragen können geklärt werden, bevor die Vertragsparteien den Vertrag unterzeichnen. Zudem wird der weitere Ablauf nach der Beurkundung erklärt.

Abwicklung nach der Beurkundung

Ein notarieller Kaufvertrag ist darauf ausgerichtet, die Interessen von Käufer und Verkäufer gleichermaßen zu schützen und eine sichere Vertragsabwicklung zu gewährleisten.

Insbesondere wird sichergestellt, dass:

  • der Käufer den Kaufpreis erst zahlen muss, wenn gewährleistet ist, dass er das vereinbarte Eigentum lastenfrei erwerben kann,
  • der Verkäufer sein Eigentum erst verliert und die Immobilie übergeben muss, wenn der Kaufpreis ordnungsgemäß gezahlt wurde.

Aus diesem Grund erfolgt die Abwicklung von Immobilienkaufverträgen bewährten rechtlichen Strukturen und gesetzlichen Vorgaben. Gleichzeitig werden individuelle Vereinbarungen sowie besondere Wünsche der Vertragsparteien berücksichtigt und in die Urkunde aufgenommen.

 

Zur Vorbereitung eines Entwurfes bzw. eines Beratungsgespräches füllen Sie bitte folgendes Formular aus und übersenden dieses an uns:
Datenerfassungsbogen – Kaufvertrag von Immobilien