Schenkung von Immobilien

Schenkung und vorweggenommene Erbfolge

Viele Menschen möchten Vermögen bereits zu Lebzeiten auf die nächste Generation übertragen. Besonders die Übertragung von Immobilien auf Kinder, Enkel oder Ehegatten spielt dabei eine wichtige Rolle. Erfolgt die Übertragung mit Blick auf die spätere Erbfolge, spricht man von einer sogenannten vorweggenommenen Erbfolge.

Auch im Rahmen einer Unternehmensnachfolge kann eine frühzeitige Vermögensübertragung sinnvoll sein. Durch eine rechtzeitige Gestaltung lassen sich familiäre, wirtschaftliche und steuerliche Ziele oftmals besser erreichen.

Die Übertragung von Immobilien, Erbanteilen oder Gesellschaftsbeteiligungen bedarf in vielen Fällen der notariellen Beurkundung. Gleiches gilt für Erb- und Pflichtteilsverzichte sowie zahlreiche weitere Vereinbarungen im Zusammenhang mit der Vermögensnachfolge.

Warum eine frühzeitige Übertragung sinnvoll sein kann

Ob eine Vermögensübertragung bereits zu Lebzeiten oder erst durch ein Testament erfolgen sollte, hängt stets von den individuellen Lebensumständen ab. Beide Gestaltungsformen bieten unterschiedliche Chancen und Risiken, die sorgfältig gegeneinander abgewogen werden sollten.

Mögliche Herausforderungen:

Mit einer lebzeitigen Übertragung gibt der Eigentümer Vermögenswerte bereits zu einem frühen Zeitpunkt aus der Hand. Eine spätere Rückabwicklung ist gesetzlich nur eingeschränkt möglich.

Rückforderungsrechte können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen vertraglich vereinbart werden, beispielsweise für den Fall einer Veräußerung der Immobilie, einer Insolvenz oder schwerwiegender familiärer Veränderungen.

Vorteile einer lebzeitigen Übertragung:

  • Frühzeitige Unterstützung der nächsten Generation
    Kinder oder andere Begünstigte können Vermögenswerte bereits zu Lebzeiten nutzen und beispielsweise Wohneigentum schaffen oder eine berufliche Existenz aufbauen.
  • Vermeidung späterer Streitigkeiten
    Klare Regelungen zu Lebzeiten schaffen Transparenz und können Konflikte zwischen den späteren Erben vermeiden.
  • Absicherung des Übergebers
    Wohnrechte, Nießbrauchsrechte oder andere Versorgungsleistungen können vertraglich vereinbart werden und die weitere Nutzung der Immobilie sicherstellen.
  • Gestaltung von Pflichtteilsansprüchen
    Unter bestimmten Voraussetzungen können Pflichtteilsansprüche bei der Nachfolgeplanung berücksichtigt und beeinflusst werden.
  • Steuerliche Vorteile nutzen
    Freibeträge im Schenkungs- und Erbschaftsteuerrecht können durch eine frühzeitige Planung oftmals mehrfach ausgeschöpft werden.
  • Ausgewogene Vermögensverteilung
    Individuelle Regelungen ermöglichen eine gerechte Berücksichtigung aller Familienmitglieder.

Individuelle Vertragsgestaltung

Die Gründe für eine Schenkung sind ebenso vielfältig wie die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten. So können beispielsweise Ausgleichszahlungen an Geschwister, Wohnrechte, Nießbrauchsrechte, Pflegeverpflichtungen, Schuldübernahmen oder weitere individuelle Vereinbarungen Bestandteil eines Übergabevertrages sein.

Jede Vermögensübertragung sollte sorgfältig geplant werden. Neben den rechtlichen Auswirkungen sind regelmäßig auch steuerliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen.

Im Rahmen einer notariellen Beratung werden Ihre persönlichen Ziele und Wünsche gemeinsam erörtert. Auf dieser Grundlage wird ein individuell auf Ihre Situation zugeschnittener Vertrag entworfen und die rechtlichen Folgen umfassend erläutert.

Die Beratung durch die Notarin ist Bestandteil der notariellen Tätigkeit und verursacht neben den gesetzlichen Gebühren für die spätere Beurkundung keine zusätzlichen Beratungskosten.

Vorbereitung Ihres Beratungsgesprächs

Zur Vorbereitung eines Beratungsgesprächs oder der Erstellung eines Vertragsentwurfs bitten wir Sie, den entsprechenden Fragebogen auszufüllen und an unser Büro zu übermitteln.

Datenerfassungsbogen – Schenkungen/Übertragungen von Immobilien